Nach deutschem Gesetz kann jeder, der einem anderen Schaden zufügt dafür mit seinem gesamten Vermögen haften. Das gilt vorallem auch dann, wenn der Schaden durch Unaufmerksamkeit oder Sorglosigkeit entstanden ist. Hierfür wird häufig der Begriff "fahrlässig" verwendet.
Als klassische Beispiele für die private Haftung sind die versehentlich heruntergestoßene Vase oder der Rotweinfleck auf dem Teppich, der durch eine unvorsichtige Handbewegung entstanden ist. Hierbei handelt es sich noch um überschaubare finanzielle Schäden. Verletzt man jedoch durch die eigene Unachtsamkeit eine andere Person, kann dies zu ungeahnten hohen Kosten für Heilbehandlungen und in schlimmeren Fällen zu Entschädigungen wegen Berufsunfähigkeit kommen. Diese Kosten können existenzbedrohend sein. Deshalb ist die Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder abgeschlossen haben sollte.
Auch durch Tiere, Gebäude oder berufliche Tätigkeiten können anderen Personen unbeabsichtigt Schäden zugefügt werden. Um diese Risiken abzusichern bietet der Versicherungsmarkt spezielle Haftpflichtversicherungen an, die nicht von der Privathaftpflicht abgedeckt sind. Dazu zählen u.a. die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht und die Gewerbehaftpflicht.